AKTUELLE FORMUALRE
Unser Service für unsere Mitglieder. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Hier finden Sie die erforderlichen Formulare rund ums Wohnen auf einen Blick.
Hinweis: Aufgrund der seit Jahren großen Nachfrage und der geringen Anzahl an freien Wohnungen,
können derzeit nur Mitglieder vorgemerkt werden. Mit mehrjähriger Wartezeit muss jedoch gerechnet werden.
Eine Mitgliedschaft bei unserer Baugenossenschaft ist erst bei Überlassung einer unserer Wohnungen möglich.
Fördermitglieder werden nicht aufgenommen!
Dieser Schritt fällt uns nich leicht, aber wir möchten Ihnen keine unerfüllbaren Hoffnungen machen.
Wir bitten deshalb, von Anfragen in unserer Geschäftsstelle abzusehen.
Bewerbungsbogen
Sie haben mit uns eine Wohnung besichtigt und wollen sich darauf bewerben? Dann füllen Sie das hinterlegte Formular aus und schicken es an uns zurück.
Bitte beachten Sie: Wir führen keine Wartelisten, Bewerbungen, die nicht aufgrund einer Besichtigung bei uns eingehen, werden umgehend zurückgesandt!
Bewerbungsbogen für Mitglieder
Sie persönlich sind schon Mitglied bei unserer Baugenossenschaft, wohnen bei uns und suchen eine andere Wohnung? Dann füllen Sie das hinterlegte Formular aus und schicken es an uns zurück.
Hausordnung
Für ein faires Miteinander braucht es Regeln, die beachtet werden müssen. Unsere Hausordnung ist der richtige Leitfaden für ein entspanntes Wohnen in einer guten Gemeinschaft.
MeldungFamilienangehörige
Hier teilen Sie uns mit, welche Familienangehörige mit in die Wohnung einziehen.
Antrag auf Genehmigung
Untervermierung/Haustiere und mehr. Sie möchten gerne untervermieten oder sich ein Haustier anschaffen? Bitte teilen Sie uns das mit und wir melden uns dann.
SEPA-Mandat
Sie wohnen bei uns und möchten uns über die Änderung Ihrer Kontodaten informieren? Dann nutzen Sie zur Erteilung eines neuen Mandats den hier hinterlegten Vordruck, füllen Sie diesen vollständig aus und lassen Sie ihn uns unterschrieben und rechtzeitig zukommen.
Freistellungsauftrag von Kapitalerträgen
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Ihre Kapitalerträge von der Besteuerung freistellen, ansonsten muss die Genossenschaft von den Zinsgewinnen Kapitalertragsteuer abführen.
Informationspflicht
Vertrauen ist Grundlage jeder Beziehung zwischen uns, unseren Mitgliedern / Kunden und Interessenten. Deshalb ist es selbstveständlich, dass wir im Umgang mit Ihren Daten die einschlägigen Rechtsvorschriften beachten.